Transfusionsgesetz (TFG)
Was ist das Transfusionsgesetz und wieso ist es so wichtig?
Das Transfusionsgesetz (TFG) ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1998 in Kraft und regelt die Blutspende. Dazu zählen die Gewinnung des Blutes und einzelner Blutbestandteile sowie die Anwendung derselben in Form von Bluttransfusionen. Es ergänzt so das Transplantationsgesetz, in dem die Organspende genauestens geregelt ist. Auch wenn das Blut selbst als Organ gilt, ist die Blutspende ein Sonderfall, auf den das Transplantationsgesetz ausdrücklich nicht anwendbar ist. Mit dem Transfusionsgesetz schloss der Gesetzgeber diese Lücke.
Ziel beider Gesetze ist der Schutz aller beteiligten Personen vor gesundheitlichen Gefahren wie Infektionen. Der Entwicklung des Transfusionsgesetzes ging Anfang der 1990er-Jahre der sogenannte Bluterskandal voraus. Damals wurde bekannt, dass sich in den 1980er-Jahren mehrere hundert Menschen durch Bluttransfusionen mit dem HI-Virus ansteckten.
Was genau wird im Transfusionsgesetz geregelt?
Im Jahre 2005 wurde das Transfusionsgesetz noch einmal überarbeitet, um europäische Vorgaben zu integrieren. Dabei wurden beispielsweise die Dokumentationspflichten von 15 auf 30 Jahre verlängert.
Letztlich regelt das Transfusionsgesetz die Rahmenbedingungen einer Blutspende. Es beinhaltet darüber hinaus auch Vorschriften zum Transport, zur Lagerung und zur Entsorgung nicht verwendeter Blutprodukte. Die Regelungen des Transfusionsgesetzes gelten daher nicht nur für Blutspende-Einrichtungen sondern auch für Blutbanken.
Das Transfusionsgesetz legt beispielsweise fest, dass eine Blutspende nur unter Aufsicht eines approbierten Arztes stattfinden darf. Im Vorfeld muss eine genaue Aufklärung des Blutspenders über den Ablauf und die Risiken der Blutentnahme erfolgen. Ebenso muss ihn das Fachpersonal über die weitere Untersuchung und die Verwendung des Blutes oder der gespendeten Blutbestandteile (wie Blutplasma oder Blutstammzellen) informieren. Dazu ist auch die Aufklärung über die Nutzung der persönlichen Daten erforderlich. Mit der notwendigen, schriftlichen Einwilligung zur Blutspende wird diese Aufklärung entsprechend dokumentiert.
Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass die Blutspende unentgeltlich erfolgt. Der Spender kann jedoch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Durch die Auflage, dass die Blutspende- Unterlagen über 30 Jahre lang archiviert werden müssen, ist eine lückenlose und rasche Rückverfolgung möglich. Sollte es doch einmal bei einer Bluttransfusion zu Nebenwirkungen oder einer Infektion kommen, können kontaminierte Spenden so schnellstmöglich erkannt und vernichtet werden.