{"id":51657,"date":"2016-03-22T17:02:45","date_gmt":"2016-03-22T16:02:45","guid":{"rendered":"http:\/\/vita34.ch.w01d7967.kasserver.com\/agb\/"},"modified":"2023-07-13T14:14:48","modified_gmt":"2023-07-13T12:14:48","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vita34.ch\/fr\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\r\n<h3>Pr\u00e4ambel<\/h3>\r\n<p>(1) Die Vita 34 AG (nachfolgend \u201eVita 34\u201c) befasst sich mit der Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe zur Sicherung der darin enthaltenen Stammzellen.<\/p>\r\n<p>(2) Nabelschnurblut ist das unmittelbar nach der Durchtrennung der Nabelschnur aus der Plazenta und dem anh\u00e4ngenden Nabelschnurrest gewonnene kindliche Blut. Nabelschnurgewebe wird nach der Abnabelung des Kindes und der Entnahme von Nabelschnurblut durch eine zweite, plazentanahe Durchtrennung der Nabelschnur gewonnen. Die zuk\u00fcnftigen Verwendungsm\u00f6glichkeiten des Nabelschnurbluts und des Nabelschnurgewebes lassen sich zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang absehen.<\/p>\r\n<p>(3) Die Pr\u00e4paration und Einlagerung des Nabelschnurbluts und des Nabelschnurgewebes erfolgt im firmeneigenen GMP-Labor (GMP = dt. \u201eGute Herstellungspraxis\u201c nach dem EU-GMP-Leitfaden f\u00fcr Human- und Tierarzneimittel). Das Nabelschnurblut unterf\u00e4llt dem deutschen Arzneimittelgesetz, Vita 34 besitzt die Herstellungserlaubnis gem\u00e4\u00df \u00a7 13 AMG f\u00fcr die Nabelschnurblutentnahme und -einlagerung, sowie die Herstellungserlaubnisse gem\u00e4\u00df \u00a7 20b und 20c AMG f\u00fcr die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurgewebe. Die Entnahme des Nabelschnurbluts und des Nabelschnurgewebes setzt ebenso die Existenz einer Herstellungserlaubnis f\u00fcr die Entbindungseinrichtung voraus. Alle Kooperationspartner von Vita 34 (vgl. \u00a7 1 Abs. 4) verf\u00fcgen \u00fcber die entsprechende Herstellungserlaubnis.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 1 Vertragspartner und Vertragsgegenstand<\/h3>\r\n<p>(1) Der Entnahme- und Einlagerungsvertrag kommt zwischen Vita 34 und den gesetzlichen Vertretern des Kindes bzw. bei Mehrlingsgeburten der Kinder (i.d.R. die Eltern, \u00a7 1629 Abs. 1 BGB, nachfolgend \u201egesetzliche Vertreter\u201c oder \u201e<strong>Vertragspartner<\/strong>\u201c) zustande.<\/p>\r\n<p>(2) Die Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber das Nabelschnurblut und das Nabelschnurgewebe steht jedoch ausschlie\u00dflich dem Kind bzw. bei Mehrlingsgeburten den Kindern (nachfolgend umfasst \u201e<strong>Kind<\/strong>\u201c sowohl die Einzahl als auch die Mehrzahl) als Eigent\u00fcmer zu, eine Verwendung durch Vita 34 oder Dritte ist ausgeschlossen. Bis zur Vollj\u00e4hrigkeit wird das Kind durch seine gesetzlichen Vertreter vertreten. Das Kind kann mit Vollj\u00e4hrigkeit oder zuvor mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter anstelle des Vertragspartners in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintreten. Der Vertragspartner stimmt diesem Wechsel der Vertragspartei schon jetzt zu.<\/p>\r\n<p>(3) Gegenstand des Vertrags sind die Entnahme und die Pr\u00e4paration von Nabelschnurblut und ggfs. Nabelschnurgewebe, die Einlagerung der Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration und ggfs. des Nabelschnurgewebes sowie die in der gew\u00e4hlten Vertragsvariante enthaltenen Leistungen (vgl. <strong>Beilage Produkte, Leistungen und Preise Stand 01\/2020<\/strong>, nachfolgende \u201e<strong>Anlage 1<\/strong>\u201c). F\u00fcr das Nabelschnurblut ist au\u00dferdem die fachgerechte Aufarbeitung und die Vorbereitung f\u00fcr den Transport zwecks Abgabe an den verordnenden Arzt\/sonstigen zul\u00e4ssigen Verwender Vertragsgegenstand. Die therapeutische Anwendung des Nabelschnurblut-Pr\u00e4parats und\/oder des Nabelschnurgewebe-Pr\u00e4parates ist nicht Gegenstand des Vertrages.<\/p>\r\n<p>(4) Die Entnahme von Nabelschnurblut und ggf. Nabelschnurgewebe erfolgt in einer Entbindungseinrichtung, die Kooperationspartner von Vita 34 ist. Anderenfalls wird Vita 34 von s\u00e4mtlichen Pflichten aus diesem Vertrag frei. Vita 34 vernichtet das unzul\u00e4ssig entnommene Nabelschnurblut und\/oder Nabelschnurgewebe. <strong>Die gesetzlichen Vertreter des Kindes stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu.<\/strong> Eine aktuelle \u00dcbersicht der kooperierenden Entbindungseinrichtungen ist online einsehbar: <strong><a href=\"https:\/\/www.vita34.de\/klinikfinder\/\">https:\/\/www.vita34.de\/klinikfinder\/<\/a><\/strong>.<\/p>\r\n<p>(5) Bei der Wahl der Variante <strong>\u201eOption zur \u00f6ffentlichen Spende\u201c (Anlage 1)<\/strong> wird vorbehaltlich entsprechender Eignung die Einstellung der anonymisierten Daten des Nabelschnurbluts in ein Stammzellregister durchgef\u00fchrt. Die gesetzlichen Vertreter willigen ein, dass aus dem Nabelschnurblut des Kindes eine HLA-Bestimmung erfolgt. Ergibt die \u00fcbrige Bewertung des Nabelschnurbluts bei Vita 34, dass die Kriterien f\u00fcr eine Einstellung in ein Stammzellregister nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt sind, erfolgt die Einlagerung des Bluts ohne Einstellung in ein Stammzellregister gem\u00e4\u00df der gew\u00e4hlten Vertragsvariante. Die Variante \u201eOption zur \u00f6ffentlichen Spende\u201c gilt dann als nicht gew\u00e4hlt.<\/p>\r\n<p>(6) Bei der Wahl der Option \u201e<strong>Vorsorge-Screening<\/strong>\u201c wird Vita 34 am Nabelschnurblut des Kindes eine DNA-Analyse auf die in <strong>Anlage 1<\/strong> benannten Auff\u00e4lligkeiten und Unvertr\u00e4glichkeiten vornehmen. Vita 34 wird die Befunde anschlie\u00dfend an die gesetzlichen Vertreter \u00fcbermitteln.<\/p>\r\n<h3>\u00a7 2 Pflichten von Vita 34<\/h3>\r\n<p>(1) Vita 34 \u00fcbernimmt gegen\u00fcber dem Kind nach Ma\u00dfgabe der Zulassungen gem\u00e4\u00df der arzneimittelrechtlichen Vorschriften die folgenden mit der Entnahme des Nabelschnurbluts und Nabelschnurgewebes und der Einlagerung der Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration anfallenden Aufgaben:<\/p>\r\n<p>1. die Gesamtverantwortung f\u00fcr die Nabelschnurblut-Entnahme.<\/p>\r\n<p>2. die \u00dcbergabe eines Entnahmesets.<\/p>\r\n<p>3. die Beauftragung der ausgew\u00e4hlten mit Vita 34 kooperierenden Entbindungseinrichtung bzw. des Belegarztes oder der freiberuflich t\u00e4tigen Hebamme (im Folgenden: die das Nabelschnurblut entnehmende Person) in Deutschland mit der Entnahme des Nabelschnurbluts. Die Beauftragung wird auch die Anweisung enthalten, nach eigenem Ermessen von der Entnahme des Nabelschnurbluts abzusehen, wenn dies aus medizinischer Sicht zum Schutze der Gesundheit von Mutter und Kind erforderlich ist.<\/p>\r\n<p>4. den Transport des Nabelschnurbluts von der Entbindungsklinik in die Betriebsst\u00e4tte von Vita 34.<\/p>\r\n<p>5. die Eingangsuntersuchung des Nabelschnurbluts auf die Pr\u00e4parierf\u00e4higkeit.<\/p>\r\n<p>6. a) die Pr\u00e4paration, die Kryokonservierung und die Einlagerung der Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration.<\/p>\r\n<p>b) die Ausstellung eines Einlagerungszertifikates.<\/p>\r\n<p>c) die Qualit\u00e4tskontrolle der Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.<\/p>\r\n<p>7. die fachgerechte Aufarbeitung und die Vorbereitung f\u00fcr den Transport zwecks Abgabe an den Arzt \/ sonstigen Verwender nach nochmaliger \u00dcberpr\u00fcfung der Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration; deutschlandweit kostenfreier Transport zum Anwendungszentrum.<\/p>\r\n<p>8. die Erbringung der in der gew\u00e4hlten Vertragsvariante (Stand 01.11.2018) enthaltenen Leistungen.<\/p>\r\n<p>Bei Einlagerung von Nabelschnurgewebe gelten die Ziffern 1 bis 6 und Ziffer 8 entsprechend.<\/p>\r\n<p>(2) Ergibt die Untersuchung gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 5, dass die Pr\u00e4paration des Nabelschnurbluts nicht m\u00f6glich oder nicht vertretbar ist, wird Vita 34 die gesetzlichen Vertreter hier\u00fcber informieren und das Nabelschnurblut vernichten. Bei der zus\u00e4tzlichen Einlagerung von Nabelschnurgewebe erfolgt die Pr\u00e4paration und Einlagerung des Nabelschnurgewebes, auch dann wenn das Nabelschnurblut aus den in Satz 1 genannten Gr\u00fcnden vernichtet werden muss, falls dem nichts entgegen steht, insbesondere wenn das Gewebe in ausreichender Menge und Qualit\u00e4t entnommen wurde.<\/p>\r\n<p>(3) Vita 34 kann sich zur Erf\u00fcllung ihrer Pflichten zuverl\u00e4ssiger Erf\u00fcllungsgehilfen bedienen.<\/p>\r\n<p>(4) F\u00fcr den Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit von Vita 34 besteht eine spezielle Versicherung zur Absicherung der Weiterlagerung des Nabelschnurbluts und\/oder des Nabelschnurgewebes f\u00fcr 50 Jahre ab Einlagerung.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 3 Pflichten der Mutter, der gesetzlichen Vertreter \/ Einwilligung<\/h3>\r\n<p>(1) Die Mutter bzw. die gesetzlichen Vertreter werden<\/p>\r\n<p>1. folgende von Vita 34 \u00fcbermittelte Formulare vollst\u00e4ndig wahrheitsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllt und unterzeichnet an Vita 34 senden:<\/p>\r\n<p>1) Anamnesefragebogen bis zur Geburt.<\/p>\r\n<p>2) Kopie des Mutterpasses bis zur Geburt.<\/p>\r\n<p>3) Nachanamnesefragebogen bis sp\u00e4testens 14 Tage nach der Geburt.<\/p>\r\n<p>4) Aufkl\u00e4rung und Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung je nach gew\u00e4hlter Vertragsvariante. 5) Einwilligungserkl\u00e4rung zur Durchf\u00fchrung einer Gewebetypisierung gem\u00e4\u00df Gendiagnostikgesetz bei der Wahl der Vertragsoption VitaPlusSpende.<\/p>\r\n<p>2. nur eine mit Vita 34 kooperierende Entbindungseinrichtung w\u00e4hlen, den Arzt\/ die Hebamme noch mal auf den Wunsch der Nabelschnurblut-Entnahme und ggfs. der Nabelschnurgewebe-Entnahme aufmerksam machen sowie das von Vita 34 zur Verf\u00fcgung gestellte Entnahmeset und die Freistellungserkl\u00e4rung gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Absatz 2 Satz 2 im Original unmittelbar vor der Geburt an die Person \u00fcbergeben, die die Nabelschnurblut-Entnahme und ggfs. Nabelschnurgewebe-Entnahme durchf\u00fchrt.<\/p>\r\n<p>3. Vita 34 den Namen des Kindes\/der Kinder nach der Geburt unverz\u00fcglich schriftlich mitteilen.<\/p>\r\n<p>4. Vita 34 \u00fcber eine innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach der Geburt bei Mutter oder Kind auftretende Infektionskrankheit, die durch Blut \u00fcbertragen werden kann (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV), unverz\u00fcglich informieren.<\/p>\r\n<p>(2) Die gesetzlichen Vertreter willigen ein, dass nach der Abnabelung des Kindes\/ der Kinder Nabelschnurblut entnommen wird. Bei der Wahl der Vertragsvariante VitaPlusNabelschnur erstreckt sich diese Einwilligung auch auf die Entnahme des Nabelschnurgewebes.<\/p>\r\n<p>(3) Die Mutter willigt ein, dass ihr f\u00fcr die notwendigen infektionsserologischen Untersuchungen (inkl. HIV) zum Zeitpunkt der Geburt (\u00b1 48 h) Blut entnommen wird.<\/p>\r\n<p>(4) Die gesetzlichen Vertreter willigen ein, dass w\u00e4hrend der Schwangerschaft\/ Geburt erhobene Befunde\/Daten von Arzt\/Hebamme\/Klinik an Vita 34 \u00fcbermittelt werden. Dies gilt ebenso f\u00fcr die nach einer Transplantation des Nabelschnurbluts bzw. von Nabelschnurgewebezellen erhobenen Befunde. Die gesetzlichen Vertreter entbinden das Klinikpersonal insoweit von seiner Schweigepflicht. Die gesetzlichen Vertreter erkl\u00e4ren sich einverstanden, dass Befunde, die von Vita 34 erhoben werden (ausgenommen die Ergebnisse des Vorsorge-Screenings), sowie Kopien der medizinischen Unterlagen von Vita 34 an den betreuenden Gyn\u00e4kologen und\/ oder den Arzt in der Klinik \u00fcbermittelt werden und Vita 34 die gesetzlichen Meldepflichten f\u00fcr bestimmte medizinische Parameter erf\u00fcllt.<\/p>\r\n<p>(5) Bei Wahl der Vertragsoption Vorsorge-Screening willigen die gesetzlichen Vertreter ein, dass aus dem Nabelschnurblut des Kindes eine molekulargenetische Diagnostik (Vorsorge-Screening) mit den genannten Parametern durchgef\u00fchrt wird. Dieses Einverst\u00e4ndnis kann jederzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft widerrufen werden. Die gesetzlichen Vertreter haben das Recht, das Untersuchungsergebnis oder Teile davon nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern vernichten zu lassen. Mit der Aufbewahrung des Untersuchungsmaterials f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung der Ergebnisse erkl\u00e4ren sich die gesetzlichen Vertreter einverstanden, nach 10 Jahren wird diese Probe vernichtet. Die gesetzlichen Vertreter sind zudem einverstanden, dass das Ergebnis der Analyse vom Labor vertraulich an Vita 34 weitergegeben wird.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 4 Verg\u00fctung<\/h3>\r\n<p>(1) Vita 34 erh\u00e4lt f\u00fcr die Einlagerung des Nabelschnurbluts und ggfs. des Nabelschnurgewebes eines Kindes eine Vertragsgeb\u00fchr und eine Jahresgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df der gew\u00e4hlten Vertragsvariante laut Preisliste. Vita 34 garantiert die H\u00f6he der Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr die ersten 20 Jahre ab Einlagerung des Nabelschnurbluts bzw. des Nabelschnurgewebes. Vita 34 beh\u00e4lt sich vor, die Jahresgeb\u00fchr vom 21. Jahr an entsprechend der seit Beginn der Einlagerung akkumulierten amtlich festgestellten Preissteigerungsrate zzgl. erh\u00f6hter relevanter Steuer anzupassen und diese Anpassung nach Ablauf von jeweils f\u00fcnf Jahren erneut vorzunehmen. Im Fall der Vorauszahlung der Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr die ersten 25 Jahre bzw. f\u00fcr die ersten 50 Jahre beh\u00e4lt sich Vita 34 vor, die Jahresgeb\u00fchr vom 26. Jahr bzw. vom 51. Jahr an entsprechend der seit Beginn der Einlagerung akkumulierten amtlich festgestellten Preissteigerungsrate zzgl. erh\u00f6hter relevanter Steuer anzupassen und diese Anpassung nach Ablauf von jeweils f\u00fcnf Jahren erneut vorzunehmen.<\/p>\r\n<p>(2) Bei Vertragsabschluss werden pro Kind 195 Euro als Anzahlung auf die Vertragsgeb\u00fchr in Rechnung gestellt. Nach Einlagerung des Nabelschnurblutes und ggf. des Nabelschnurgewebes erfolgt die Rechnungslegung \u00fcber den jeweiligen Restbetrag der Vertragsgeb\u00fchr. Die Jahresgeb\u00fchr wird j\u00e4hrlich im Voraus durch Vita 34 vom angegebenen Konto abgebucht. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so ist die Gesamtforderung zur Zahlung f\u00e4llig, sobald zwei aufeinanderfolgende Raten nicht termingerecht gezahlt wurden.<\/p>\r\n<p>(3) Bei Mehrlingsgeburten wird f\u00fcr Kind 1 die vollst\u00e4ndige Vertragsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Abs. 1 und f\u00fcr Kind 2 lediglich 50 % der Vertragsgeb\u00fchr berechnet, ab Kind 3 entf\u00e4llt die Vertragsgeb\u00fchr. Bei Kind 1 und Kind 2 werden pro Kind 195 Euro als Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Jahresgeb\u00fchr ist f\u00fcr jedes eingelagerte Pr\u00e4parat zu entrichten. Kann nur eine Nabelschnurblut-Pr\u00e4paration eingelagert werden, wird die Vertragsgeb\u00fchr f\u00fcr Kind 1 zuz\u00fcglich der j\u00e4hrlichen Geb\u00fchr ab Einlagerung des Nabelschnurbluts bzw. ab dem 25. Geburtstag (VitaPlus25 bzw. VitaPlusNabelschnur25) oder ab dem 50. Geburtstag (VitaPlus50 bzw. VitaPlusNabelSchnur50) des Kindes erhoben.<\/p>\r\n<p>(4) Wird die Vertragsgeb\u00fchr und ggfs. je nach gew\u00e4hlter Vertragsvariante die Jahresgeb\u00fchr nach F\u00e4lligkeit nicht innerhalb von drei Monaten trotz Aufforderung zur Zahlung entrichtet, ist Vita 34 berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen und die Nabelschnurblut- bzw. Nabelschnurgewebe-Pr\u00e4paration nach vorheriger Ank\u00fcndigung mit einer Frist von acht Wochen zu vernichten.<\/p>\r\n<p>(5) Seitens Vita 34 gew\u00e4hrte Preisnachl\u00e4sse und sonstige Verg\u00fcnstigungen (z. B. Sonderkonditionen bei Mehrlingsgeburten) sind nicht untereinander kombinierbar, gelten nicht f\u00fcr die Anzahlung, werden nicht r\u00fcckwirkend gew\u00e4hrt und sind von einer Preisgarantie ausgeschlossen.<\/p>\r\n<p>(6) Falls eine Ratenzahlung gew\u00fcnscht ist, besteht die M\u00f6glichkeit einer Finanzierung durch eine kooperierende Bank. Die Entscheidung \u00fcber die Finanzierung liegt allein im Ermessen dieser Bank<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 5 Laufzeit \/ K\u00fcndigung \/ Beendigung<\/h3>\r\n<p>(1) Der Vertrag ist unbefristet und ist insbesondere nicht auf Lagerperioden entsprechend geleisteter Vorauszahlungen (VitaPlus25 bzw. VitaPlusNabelschnur25 oder VitaPlus50 bzw. VitaPlusNabelschnur50) befristet.<\/p>\r\n<p>(2) Der Vertrag kann durch die gesetzlichen Vertreter jederzeit ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform zum nachfolgenden Geburtstag des Kindes gek\u00fcndigt werden.<\/p>\r\n<p>(3) Eine ordentliche K\u00fcndigung durch Vita 34 ist ausgeschlossen. Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung wegen eines wichtigen Grundes f\u00fcr Vita 34 (z.B. Nichtzahlung der Verg\u00fctung nach \u00a7 4) bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\r\n<p>(4) Bei K\u00fcndigung des Vertrags durch die gesetzlichen Vertreter erlischt weder der Anspruch von Vita 34 auf Zahlung der vollst\u00e4ndigen Vertragsgeb\u00fchr und der bis zum Vertragsende bereits angefallenen Jahresgeb\u00fchr, noch besteht ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung oder Erstattung der Anzahlung.<\/p>\r\n<p>(5) Der Vertrag wird automatisch beendet, ohne dass es einer K\u00fcndigung bedarf, wenn<\/p>\r\n<p>1. vor der Entnahme des Nabelschnurbluts bzw. des Nabelschnurgewebes dringende medizinische Gr\u00fcnde im Sinne der vorgeschriebenen Richtlinien gegen eine Einlagerung sprechen. Vita 34 informiert die Eltern hier\u00fcber schriftlich.<\/p>\r\n<p>2. die die Nabelschnurblut- bzw. Nabelschnurgewebe-Entnahme durchf\u00fchrende Person den Auftrag zur Entnahme des Nabelschnurbluts bzw. des Nabelschnurgewebes ablehnt oder nach eigenem Ermessen von der Entnahme absieht (\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 3) oder es aus sonstigen Gr\u00fcnden nicht zur Entnahme des Nabelschnurbluts bzw. des Nabelschnurgewebes kommt.<\/p>\r\n<p>3. die Eingangsuntersuchung des Nabelschnurbluts und des Nabelschnurgewebes gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 5 ergibt, dass die Pr\u00e4paration und Lagerung nicht m\u00f6glich oder nicht vertretbar ist nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 2 Absatz 2.<\/p>\r\n<p>4. Beendigungsgr\u00fcnde nach Nr. 1 oder 3 gelten nicht im Fall eine der Vertragsvarianten VitaPlusNabelschnur, wenn die Pr\u00e4paration und Einlagerung nur eines Produktes (Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe) entsprechend den qualitativen Anforderungen m\u00f6glich ist. Wenn die Einlagerung vom Nabelschnurblut oder vom Nabelschnurgewebe fortgesetzt werden soll, so richtet sich die H\u00f6he der Vertragsgeb\u00fchr f\u00fcr die Einlagerung in diesem Fall nach der Vertragsgeb\u00fchr f\u00fcr die Einlagerung von Nabelschnurblut abz\u00fcglich der geleisteten Anzahlung in H\u00f6he von 195 Euro ggfs. zuz\u00fcglich Jahresgeb\u00fchr je nach gew\u00e4hlter Vertragsvariante.<\/p>\r\n<p>(6) Im Fall einer Vertragsbeendigung gem\u00e4\u00df Abs. 5, Nr. 1 bis 3 erh\u00e4lt Vita 34 nur die Anzahlung in H\u00f6he von 195 Euro. Dies gilt nicht f\u00fcr den Fall nach Absatz 5, Nr. 4 (VitaPlusNabelschnur), hierf\u00fcr gelten die dort getroffenen Regelungen.<\/p>\r\n<p>(7) Bei einer Vertragsbeendigung der Vertragsvariante VitaPlusNabelschnur ist eine gesonderte K\u00fcndigung der Einlagerung des Nabelschnurblutes und des Nabelschnurgewebes m\u00f6glich. Die H\u00f6he der Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr die jeweils verbleibende Einlagerung entspricht der Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr die Einlagerung von Nabelschnurblut. Eine Erstattung der Vertragsgeb\u00fchr erfolgt nicht.<\/p>\r\n<p>(8) Bei einer Beendigung eines Vertrages mit Wahl des Vorsorge-Screenings gem\u00e4\u00df Abs. 5, Nr. 3 ist zus\u00e4tzlich ein Betrag von 390 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Kind f\u00fcr die \u00fcbermittelten Befunde des Vorsorge-Screenings an Vita 34 zu entrichten. Dies gilt auch f\u00fcr Mehrlingsgeburten.<\/p>\r\n<p>(9) Endet der Vertrag gem\u00e4\u00df Abs. 2, 3, 4, 5 und\/oder 7 willigen die gesetzlichen Vertreter ein, dass Vita 34 das eingelagerte Nabelschnurblut bzw. Nabelschnurgewebe vernichtet, sofern das Kind nicht innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Vertragsende im Sinne \u00a7 48 AMG \u00fcber das Nabelschnurblut bzw. \u00fcber das Nabelschnurgewebe verf\u00fcgt.<\/p>\r\n<p>(10) Im \u00dcbrigen endet dieser Vertrag und damit die Pflicht zur Entrichtung der Jahresgeb\u00fchren, wenn von Vita 34 das eingelagerte Nabelschnurblut-Pr\u00e4parat auf Anforderung des behandelnden Arztes an diesen abgegeben wird. Bei der Vertragsvariante VitaPlusNabelschnur richtet sich in dem Fall, dass nur das Nabelschnurblutpr\u00e4parat abgegeben wird, die Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr das bei Vita 34 weiter eingelagerte Nabelschnurgewebepr\u00e4parat nach Absatz 7.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 6 Forderungsabtretung<\/h3>\r\n<p>Die gesetzlichen Vertreter willigen ein, dass Vita 34 alle ihnen gegen\u00fcber bestehenden Geldforderungen ganz oder teilweise abtreten kann und die daf\u00fcr erforderlichen Daten bekannt gibt sowie die erforderlichen Unterlagen aush\u00e4ndigt. Diese Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nicht missbr\u00e4uchlich verwendet.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 7 Haftung von Vita 34 \/ Anspruchsverzicht gegen\u00fcber der Klinik<\/h3>\r\n<p>(1) Vita 34 haftet f\u00fcr den in \u00a7 1 Satz 1 genannten Vertragsgegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\r\n<p>(2) F\u00fcr aktuelle oder sich m\u00f6glicherweise in der Zukunft ergebende Verwendungsm\u00f6glichkeiten der Nabelschnurblut- bzw. Nabelschnurgewebe-Pr\u00e4paration, welche gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Satz 2 nicht Gegenstand dieses Vertrags sind, \u00fcbernimmt Vita 34 keine Haftung.<\/p>\r\n<p>(3) Die gesetzlichen Vertreter verzichten in eigenem Namen und im Namen des Kindes auf Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Entbindungseinrichtung bzw. der Person, welche die Nabelschnurblut- bzw. Nabelschnurgewebeentnahme und die Entnahme m\u00fctterlichen Bluts durchf\u00fchrt, soweit die Anspr\u00fcche nicht auf Vorsatz beruhen. Zu diesem Zweck \u00fcbergeben sie dieser die Freistellungserkl\u00e4rung im Original unterzeichnet. Von dieser Erkl\u00e4rung nicht ber\u00fchrt werden Anspr\u00fcche des Kindes gegen Vita 34 wegen schuldhaften Verhaltens der Person, die die Nabelschnurblut- bzw. Nabelschnurgewebeentnahme durchf\u00fchrt.<\/p>\r\n<p>(4) Bei einer versehentlichen und\/oder unbeabsichtigten Vernichtung oder sonstigen Unbrauchbarmachung des Nabelschnurblutes bzw. des Nabelschnurgewebes oder des Stammzellpr\u00e4parates aus Nabelschnurblut bzw. Nabelschnurgewebe ist die Haftung der Vita 34 AG auf Ersatz der Mehrkosten f\u00fcr eine m\u00f6gliche Eigenspende (z.B. Zellseparation, Knochenmark) oder f\u00fcr eine Fremdspende von Stammzellen (z.B. Zellseparation, Knochenmark) begrenzt. Weitergehende Haftungsanspr\u00fcche bestehen nicht, insbesondere haftet Vita 34 nicht f\u00fcr m\u00f6glicherweise entgangene Therapiechancen.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>\u00a7 8 Datenschutz<\/h3>\r\n<p>(1) Vita 34 wird erm\u00e4chtigt, die zur Durchf\u00fchrung des Vertrags notwendigen pers\u00f6nlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter zu speichern und an seine Vertragspartner weiterzugeben, soweit zur Vertragserf\u00fcllung notwendig. Vita 34 behandelt diese Daten vertraulich und verpflichtet seine Vertragspartner ebenfalls zur Vertraulichkeit.<\/p>\r\n<p>(2) Vita 34 ist berechtigt, die zum Einsatz des Nabelschnurbluts zu Therapiezwecken notwendigen Daten an den Arzt\/sonstigen Verwender auf Anforderung weiterzugeben.<\/p>\r\n<p>(3) Bei der Wahl des Spendenproduktes \u201eVitaPlusSpende\u201c oder des Spendenproduktes \u201eVitaMeins&amp;Deins\u201c wird Vita 34 nur die Pr\u00e4paratedaten, jedoch keine personenbezogenen Daten, an das Stammzellregister bzw. im Falle der Abgabe an den anwendenden Arzt weitergeben.<\/p>\r\n<h3><br \/>\r\n\u00a7 9 Schlussbestimmungen<\/h3>\r\n<p>(1) Die Parteien werden einander unverz\u00fcglich \u00fcber eine Adress- oder Namens\u00e4nderung schriftlich unterrichten. Die gesetzlichen Vertreter werden dar\u00fcber hinaus eine \u00c4nderung in den Vertretungsverh\u00e4ltnissen Vita 34 unverz\u00fcglich anzeigen. Hierzu geh\u00f6rt auch die \u00dcbermittlung neuer Adressdaten des Kindes bei Vollj\u00e4hrigkeit.<\/p>\r\n<p>(2) Die \u00dcbertragung dieses Vertrags oder von Verpflichtungen oder Rechten aus diesem Vertrag auf einen Dritten durch Vita 34 bedarf der Zustimmung der gesetz-<\/p>\r\n<p>lichen Vertreter, es sei denn, dass es sich um ein mit Vita 34 verbundenes Unternehmen im Sinne von \u00a7 15 Aktiengesetz handelt.<\/p>\r\n<p>(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder nicht durchgef\u00fchrt<\/p>\r\n<p>werden k\u00f6nnen, gelten die \u00fcbrigen Bestimmungen weiter. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine wirksame und durchf\u00fchrbare Bestimmung zu ersetzen, die dem urspr\u00fcnglich Gewollten m\u00f6glichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragsl\u00fccke.<\/p>\r\n<p>(4) Es gilt deutsches Recht.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<h3>Widerrufsbelehrung<\/h3>\r\n<p><strong>Widerrufsrecht<\/strong><\/p>\r\n<p>Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<\/p>\r\n<p>Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.<\/p>\r\n<p>Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns (Vita 34 AG, Perlickstra\u00dfe 5, 04103 Leipzig; Tel.: +49 (0) 341 487 92 0, Fax: +49 (0) 341 487 92 20, E-Mail: kundenservice@vita34.de) mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<\/p>\r\n<p>Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<\/p>\r\n<p><br \/>\r\n<strong>Folgen des Widerrufs<\/strong><\/p>\r\n<p>Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p>\r\n<p>Sie haben die Waren (das Entnahmeset) unverz\u00fcglich und in jedem Fall sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns \u00fcber den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an Vita 34 AG, Perlickstra\u00dfe 5, 04103 Leipzig, zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcbergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.<\/p>\r\n<p>Sie tragen die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung.<\/p>\r\n<p>Sie m\u00fcssen f\u00fcr einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\r\n<p>Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen w\u00e4hrend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<\/p>\r\n<p>Ende der Widerrufsbelehrung<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel (1) Die Vita 34 AG (nachfolgend \u201eVita 34\u201c) befasst sich mit der Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe zur Sicherung der darin enthaltenen Stammzellen. 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